Die Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,- €, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Weitere Informationen sind unter www.bildungspraemie.info erhältlich.
Förderung durch den Arbeitgeber
- Komplette Übernahme der Studiengebühren
- Pauschale für die Weiterbildung
- Freistellung für Lehrveranstaltungen
- Freistellung für unternehmensbezogene Projektarbeit
- Vereinbarung von flexibler Arbeitszeit
- Gewährung von Bildungsurlaub
Deutsche Bildung
Bildungsfonds und Kredite
Weitere Infos erhalten Sie unter:
Stipendiendatenbank
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Aufstiegsstipendium
- Verwendungsweck: Erststudium (Bachelor)
- Förderdauer: gesamte Dauer des Studiums
- Förderhöhe: Jahrespauschale von 2.400 Euro bei berufsbegleitendem Studium
- Altersgrenze: keine
- Einkommensgrenze: keine
- Bewerbung vor dem Studium und bis einschließlich 2. Studiensemester ist möglich
Die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) fördert Berufserfahrene.
Aufstiegsstipendium
- Verwendungsweck: fachliche und fachübergreifende berufliche Weiterbildung. Förderung eines Studiums ist möglich.
- Förderdauer: 3 Jahre
- Förderhöhe: Jahrespauschale von 2.000 Euro
- Altersgrenze: 25 Jahre
- Antrag wird vor Beginn der WB-Maßnahme gestellt.
Die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) fördert Berufserfahrene.